28.06.1996
Verfassung der Ukraine
Am 28. Juni 1996 wurde das Grundgesetz - die Verfassung der Ukraine - verabschiedet.
Mensch, sein Leben und seine Gesundheit, Ehre und Würde, Unversehrtheit und Sicherheit sind als höchstes gesellschaftliches Gut anerkannt, und der Staat ist verpflichtet, für sein Handeln gegenüber den Bürgern Rechenschaft abzulegen.
Interessant ist, das schon damals der Autonomiestatus der Halbinsel Krim angenommen wurde, trotz Proteste des konservativen Flügels der Abgeordneten.
Die ukrainische Sprache ist als einzige Staatssprache definiert. Gleichzeitig garantiert die Verfassung der Ukraine die freie Entwicklung, Verwendung und den Schutz anderer Sprachen der nationalen Minderheit, unterdessen auch russisch (was bis heute noch gilt).