21.03.2014
Erster Teil des Assoziierungsabkommens mit der EU
Am 21. März 2014 wird der politische Teil des Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union unterzeichnet, der Wirtschaftsteil wird am 27. Juni 2014 unterzeichnet.
Der politische Teil legt folgende Ziele fest: Gewährleistung der internationalen Stabilität und Sicherheit, Stärkung des Respekts für demokratische Grundsätze, Rechtsstaatlichkeit und entsprechende Regierungsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gewährleistung der Unabhängigkeit, Souveränität, territorialen Integrität und Unverletzlichkeit der Grenzen. Dieser setzt auch eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Konfliktvorbeugung und den Kampf gegen den Terrorismus voraus.