16.09.2014
Ratifizierung des EU-Assoziierungsabkommens
Am 16. September 2014 ratifizieren die Werchowna Rada (das Parlament) und das Europäische Parlament das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU.
Es wird ab dem 1. November 2014 vorübergehend angewendet und am 1. September 2017 tritt es endgültig in Kraft. Es ist ein internationales Rechtsdokument, das den Übergang der Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU von Partnerschaft und Zusammenarbeit zu politischer Assoziierung und wirtschaftlicher Integration auf der vertragsrechtlichen Ebene verankert.